Ausbildung

Informationen zur Ausbildung zur/zum Lebensmittelkontrolleur/in

Voraussetzung in Schleswig-Holstein
Zwingende Voraussetzung für die Fortbildung  zur Lebensmittelkontrolleurin / zum Lebensmittelkontrolleur, ist eine abgeschlossene Meisterprüfung in einem Lebensmittelhandwerk (z.B. FleischermeisterIn, BäckermeisterIn, KonditormeisterIn, KüchenmeisterIn, BraumeisterIn, MolkereimeisterIn) oder ein Abschluss als LebensmitteltechnikerIn oder ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium z.B. Ökotrophologie. Ausnahmen sind nicht möglich, da es sich um gesetzliche Mindestanforderungen handelt, die nicht unterschritten werden können. Diesbezügliche Anfragen können daher nur ablehnend beantwortet werden.

Einstellung
Bewerbungen  sind grundsätzlich an die Personalabteilungen der Kreis- oder Stadtverwaltungen zu richten bei der die Ausbildung gewünscht wird. Auszubildende sind  in der Regel Beschäftigte im öffentlichen Dienst und werden  nach dem TVöD eingruppiert (Entgeltgruppe E 5/E 6 bis zu E 8 je nach Einstellungsbehörde). Beamtenanwärterinnen und -anwärter erhalten Anwärterbezüge. Vorteilhaft kann eine externe Förderung (z.B. BfD, BfA, Berufsgenossenschaft) sein.

Ausbildung
Die Fortbildung zum Lebensmittelkontrolleur beträgt etwa 24 Monate. Die genaue Zeit ist abhängig vom Einstellungstermin, von den Modulen an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen und von den Prüfungsterminen. Die theoretischen Teile der Fortbildung  gliedern sich in drei Module mit insgesamt 720 Stunden Unterricht an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (für das Land Schleswig-Holstein als eines der Trägerländer). Der Unterricht umfasst folgende Lehrgebiete:

  • Allgemeine Rechtskunde einschließlich Verwaltungsrecht und Verwaltungstechnik
  • Spezielle Rechtskunde, Warenkunde
  • Umwelthygiene, Ernährungslehre, Mikrobiologie und Parasitologie
  • Lebensmittel- und Betriebshygiene
  • Betriebliche Eigenkontrollsysteme
  • Psychologische Grundlagen, insbesondere Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken

Die praktischen Unterweisungen erfolgen  in den Abteilungen der Ausbildungsbehörde und im Rahmen von mehrwöchigen Hospitationen im Gesundheitsamt und den Geschäftsbereichen des Landeslabors Schleswig-Holstein. Während der Ausbildung in der Ausbildungsbehörde sind schriftliche Leistungstests/Arbeiten zu schreiben. Die Fortbildung schließt mit der Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich)  vor einer Prüfungskommission im zuständigen Ministerium ab.

Nach bestandener Fortbildung
Die Beschäftigung  als Lebensmittelkontrolleurin / Lebensmittelkontrolleur ist innerhalb von ganz Deutschland möglich. Lebensmittelkontrolleurinnen / Lebensmittelkontrolleure sind  Schleswig-Holstein mehrheitlich Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Eine Anstellung im öffentlichen  Dienst kann bei entsprechenden Voraussetzungen auch als Beamtin / Beamter im mittleren Dienst erfolgen. Die Entscheidung darüber liegt bei den Einstellungsbehörden. 

Bezahlung
Die Bezahlung ist abhängig von der Art der Einstellung in den Kreisen und kreisfreien Städten und unterliegt natürlich tariflichen Schwankungen, so dass an diese Stelle auf  die aktuellen Tabellen und Entgeld-/Besoldungsrechner verwiesen wird: Angestellte (E 8 / E 9a bis Stufe 6) http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/ Beamte (A 8 / A9) http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sh/

Die momentane Tendenz der Arbeitgeber geht eher in die Richtung neue Beschäftigten in der Entgeltgruppe E8 Entwicklungsstufe 2 und neue Beamte in der Besoldungsgruppe A8 Stufe 1 einzustellen. Als Beschäftigter steigen Sie innerhalb der Entgeltgruppe auf bis E8 Stufe 6 wenn Sie in E8 eingestellt wurden oder bis E9a Stufe 6 wenn Sie in E9a eingestellt wurden (Dauer: 2 Jahre von Stufe 2 bis 3, dann weitere 3 Jahre von Stufe 3 bis 4 und weitere 4 Jahre bis Stufe 5 sowie 5 Jahre bis Stufe 6).

Als Beschäftigter unterliegen Sie der kompletten Sozialversicherungspflicht, als Beamter haben Sie den Teil Ihrer Krankenversicherung, der nicht von der Beihilfe abgedeckt ist, auf eigene Kosten zu versichern! Berücksichtigen Sie das bitte bei der Berechnung des tatsächlichen Nettogehaltes.

Vollzeitbeschäftigte haben z.Zt. 39 Stunden pro Woche zu arbeiten und erhalten einmal im Jahr (Novemberabrechnung)  82,05% (bis E8) bzw. 72,52% (über E8) vom Brutto als Jahressonderzahlung (ehemals Weihnachts-/Urlaubsgeld). Im Regelfall sind Beschäftigte pflichtversichert in der Rentenzusatzversicherung (z.B. VBL) und müssen dazu ihren Beitragsanteil leisten, der in der Abrechnung gleich abgezogen wird. Beamte haben in Vollzeit 41 Stunden pro Woche zu arbeiten und erhalten kein Weihnachts-/Urlaubsgeld mehr.

Gesetzliche Grundlagen
Die bundesweite gesetzliche Grundlage für Personal, welches mit der Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetik und Tabakwaren beauftragt werden darf, ist die Lebensmittelkontrolleurverordnung. Diese können Sie einsehen und herunterladen unter www.gesetze-im-internet.de Suchen Sie hier in der Titelsuche nach „Lebensmittelkontrolleurverordnung“ oder „LKonV“. Für Schleswig-Holstein gelten als ergänzende Regelungen die Fortbildungs- und Prüfungsordnung sowie der Fortbildungsrahmenplan.

Ausbildungsbehörden

Die praktische Ausbildung findet in den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden Schleswig-Holsteins statt.