Stellenangebote

Stellenangebote von Behörden in Schleswig-Holstein

Stellenangebot 1
Die Stadt Neumünster (Schleswig-Holstein) bietet eine Stelle (Vollzeit)
Lebensmittelkontrolleur m/w/d
TVÖD Entgeltgruppe 9c (Bewerbungsschluß 02.05.2024)

Link zum Stellenangebot der Stadt Neumünster
Stellenangebot 2
Stellenangebot 3
Links zu Stellenangeboten führen auf die Webseite der Anbieter

Antrag auf Verlinkung
Nur Kreise und Städte aus Schleswig-Holstein können hier ihre Stellenangebote für den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs (m/w/d) kostenlos verlinken. Das gilt auch für Stellenangebote zur Fortbildung in diesem Beruf.

Private Stellenangebote, Stellengesuche oder andere berufsfremde Angebote werden nicht verlinkt!

Um ein Stellenangebot hier aufzunehmen, ist ein schriftlicher, formloser Antrag auf Verlinkung des ausschreibenden Kreises / der Stadt (i.d.R Personalabteilung) mit genauer Angabe der URL auf die verlinkt werden soll, notwendig!
Die verlinkte Seite wird immer in einem neuen Fenster geöffnet. Es werden auf unseren Seiten keine Inhalte, Bilder oder Dateien hinterlegt. Das Stellenangebot muss sich in einem verlink- und lesbaren Format auf den eigenen Webseiten des Kreises oder der Stadt befinden (keine Portale, Zeitungsanzeigen, Firmenseiten o.ä.). Ein Rechtsanspruch auf Verlinkung besteht nicht. Wir behalten uns vor, Anträge ohne weitere Begründung abzulehnen oder eine Verlinkung wieder zu entfernen.Einige Tage nach Bewerbungsschluss werden Stellenangebote gelöscht, es sei denn wir erhalten eine Nachricht, dass das Abgebot verlängert wurde.

Ihren Antrag auf Verlinkung senden Sie bitte ausschließlich an:

webmaster@lmk-sh.de.

Sobald das Angebot aufgenommen wurde erhalten Sie eine Bestätigung.

Achtung! Wichtiger Hinweis für Bewerber/innen:
Der Verband der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e.V. ist nicht der ausschreibende Arbeitgeber und nicht für die Inhalte der Stellenangebote verantwortlich! Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich an die im Stellenangebot auf den verlinkten Webseiten der Kreise und Städte angebenenen Kontaktdaten.
Bewerbungsunterlagen nehmen wir nicht entgegen und leiten diese auch nicht für Sie weiter! Eventuell eingehende Unterlagen werden ungelesen und ohne Benachrichtigung gelöscht!